1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der sey-IT Consulting GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über IT-Beratungsleistungen, Software-Lizenzen und damit verbundene Dienstleistungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Mündliche oder telefonische Auskünfte und Zusagen sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
3.1 Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
3.3 Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung.
4.2 Der Auftraggeber benennt einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner, der zur Entscheidung befugt ist.
4.3 Bei Verzögerungen durch nicht rechtzeitige oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern sich Lieferfristen angemessen.
5.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
5.4 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5.5 Bei Beratungsleistungen erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze, sofern keine Pauschale vereinbart wurde.
6.1 Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
6.2 Lieferfristen beginnen mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller Einzelheiten und der Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
6.3 Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, behördlichen Maßnahmen und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Fristen angemessen.
7.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber für Software-Produkte ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein.
7.2 Der Auftraggeber darf Software nur im Rahmen der erworbenen Lizenz nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
7.3 An Beratungsleistungen, Konzepten und Dokumentationen behält sich der Auftragnehmer das Urheberrecht vor. Die Nutzung durch den Auftraggeber ist auf die vereinbarten Zwecke beschränkt.
8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten.
8.2 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nach den geltenden Datenschutzbestimmungen.
8.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
9.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.
9.2 Bei Software-Lizenzen richten sich die Gewährleistungsrechte nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
9.3 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind.
9.4 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
10.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
11.1 Gelieferte Software und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
11.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe zu verlangen.
12.1 Einzelverträge können von beiden Parteien aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.
12.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug trotz Mahnung oder Insolvenz der anderen Partei.
12.3 Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
13.1 Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: Dezember 2025